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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1417/09 EFG 2010 S. 1146 Nr. 14

Gesetze: BGB § 242, GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, GewStG § 35b Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1, AO § 165

Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines Gewerbesteuermessbetrags-Bescheids für die Tätigkeit als berufsmäßiger Betreuer aufgrund langjähriger Feststellung „selbständiger Einkünfte” in den Gewinnfeststellungsbescheiden

Leitsatz

Hat das Betriebsstätten-Finanzamt die Einkünfte einer selbstständigen berufsmäßigen Betreuerin auch noch nach Veröffentlichung des vom jahrelang in den Bescheiden über die gesonderte Feststellung des Gewinns unzutreffend nicht als gewerblich behandelt, sondern jeweils der Einkunftsart „selbstständige Arbeit” zugeordnet und den Feststellungsbescheid für ein zeitlich vor der Urteils-Veröffentlichung liegendes Wirtschaftsjahr, der vorläufig nach § 165 AO hinsichtlich der Einkunftsart ergangen war, mehrere Jahre nach Veröffentlichung des BFH-Urteils unter Beibehaltung der Einkunftsart „selbstständige Arbeit” für endgültig erklärt, so hat das Finanzamt hiermit einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand zugunsten der Betreuerin geschaffen und das Recht auf nachträglichen Erlass eines Gewerbesteuermessbetragsbescheids für ein vor der Veröffentlichung des BFH-Urteils liegendes Wirtschaftsjahr verwirkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 171 Nr. 6
EFG 2010 S. 1146 Nr. 14
KÖSDI 2010 S. 17101 Nr. 9
TAAAD-39833

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Sächsisches FG, Urteil v. 28.10.2009 - 8 K 1417/09

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