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BGH 11.02.2010 IX ZR 114/09, NWB 12/2010 S. 882

Steuerberatung | Fristlose Kündigung des Beratungsvertrags trotz Jahrespauschale

Ein einheitlicher Steuerberatervertrag kann nach § 627 BGB ohne Wahrung einer Frist gekündigt werden, wenn für einen Teilbereich der Tätigkeit keine dauerhaft festen Bezüge vereinbart sind, weil der Berater „Dienste höherer Art” i. S. der Vorschrift leistet. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist nur ausgeschlossen, wenn sich das Entgelt auf die Gesamtdienstleistung bezieht. Für die Beurteilung ist das gesamte erteilte Mandat maßgebend. Im Streitfall war der Kläger umfassend als steuerlicher Berater der Beklagten tätig und hatte eine jährliche Pauschale vereinbart. Jedoch waren die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Teilnahme an Steuerprüfungen und weitere Beratungsleistungen sowie die Einkommensteuererklärungen für die Beklagte und ihren Ehemann nach der StBGebV abgerechnet worden. Daher blieb die Klage...

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