OFD Rheinland - Kurzinfo ESt 8/2010

AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines zuvor zur Erzielung von Einkünften genutzten Wirtschaftsgutes - § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Bezug:

Mit Urteil vom (Az.: X R 40/06) hat der BFH entschieden, dass sich die Absetzung für Abnutzung nach der Einlage eines zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgutes nach der Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen bemessen.

Dies widerspricht dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG a.F.) und der bisher in R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStR 2008 dargestellten Sichtweise der Finanzverwaltung.

Die Anwendung der Urteilsgrundsätze, insbesondere auch in Sachverhalten, in denen der Einlagewert die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten unterschreitet, wird derzeit auf Bundesebene erörtert.

Bis zu einer Entscheidung über die Anwendung der Urteilsgrundsätze auf Bundesebene ist die Regelung in R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStR 2008 weiter zu beachten. Entscheidungen in Einspruchs- und Klageverfahren sind weiterhin zurückzustellen.

OFD Rheinland v. - Kurzinfo ESt 8/2010

Fundstelle(n):
LAAAD-39639