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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 2/07 EFG 2010 S. 706 Nr. 9

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig

Leitsatz

  1. Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise mit über einwöchiger Abwesenheit sind als WK abzugsfähig.

  2. Die Rspr. des BFH zu Telefonkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist unabhängig davon anzuwenden, ob die berufliche Abwesenheit steuerlich als doppelte Haushaltsführung oder Fahrtätigkeit bzw. als Dienstreise zu bewerten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 20
DStRE 2010 S. 853 Nr. 14
EFG 2010 S. 706 Nr. 9
IAAAD-39546

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.09.2009 - 7 K 2/07

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