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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 247/08 EFG 2010 S. 842 Nr. 11

Gesetze: AO § 183 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1

Überschusserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Immobilienfonds

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids.

Die Vermutung einer Einnahmeüberschusserzielungsabsicht nach § 21 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich auch bei einer Investition in einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen.

Allein aus dem Umstand, dass in dem Anlageprospekt eine Ertragsplanung nur für 20 Jahre mit einer anschließenden Liquidationsphase vorgenommen wurde, kann nicht gefolgert werden, dass eine von vorneherein zeitliche begrenzte Beteiligung beabsichtigt war und deshalb auch nur dieser Zeitraum einer Prognoserechnung zugrunde zu legen ist.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 793 Nr. 14
DStRE 2010 S. 1300 Nr. 21
EFG 2010 S. 842 Nr. 11
KÖSDI 2010 S. 17022 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2010 S. 877
JAAAD-39537

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.12.2009 - 2 K 247/08

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