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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 98/08 EFG 2010 S. 711 Nr. 9

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters der Deutschen Rentenversicherung

Leitsatz

Das Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters im Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (sog. Insolvenzprüfer) stellt den Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung dar. Demgemäß sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in voller Höhe als WK berücksichtigungsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 711 Nr. 9
KÖSDI 2010 S. 16989 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2010 S. 956
TAAAD-39496

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.11.2009 - 11 K 98/08

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