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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 281/07 EFG 2010 S. 695 Nr. 9

Gesetze: EStG § 4 Abs. 2 Satz 1

Wertansatz für sog. Ackerquote – Unrichtigkeit der Bilanz

Leitsatz

  1. Eine Bilanzberichtigung setzt voraus, dass die bisherige Erfassung oder Nichterfassung eines WG bei objektiver Betrachtung den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung nicht gerecht wird.

  2. Die „Richtigkeit” eines Bilanzansatzes, der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung den Grundsätzen der Sorgfalt entsprach, wird durch eine später eingetretene Veränderung in der rechtlichen Beurteilung des betreffenden Vorgangs nicht berührt.

  3. Ist zu einer Bilanzierungsfrage (hier: Ackerquote als selbstständiges immaterielles WG) zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch keine höchstrichterliche Rspr. ergangen, ist im Rahmen der Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG jede der Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 695 Nr. 9
JAAAD-39495

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2009 - 11 K 281/07

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