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LAG Baden-Württemberg 24.09.2009 3 Sa 14/09, NWB 11/2010 S. 809

Arbeitsrecht | Nur ausnahmsweise schutzwürdiges Vertrauen des befristetet angestellten Arbeitnehmers auf Fortsetzungsvertrag

Der Arbeitgeber kann durch sein Verhalten ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers begründen, das ihn nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss verpflichtet, im Anschluss an einen wirksam befristeten Arbeitsvertrag einen neuen Arbeitsvertrag mit diesem Beschäftigten abzuschließen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Arbeitgeber bei Abschluss eines Zeitvertrags oder später dem Arbeitnehmer entweder in Aussicht stellt, er werde ihn unter bestimmten Bedingungen weiterbeschäftigen, und dadurch dessen Erwartung auf Fortsetzung der Beschäftigung weckt, [i]BAG, Urteil v. 17. 4. 2002 - 7 AZR 283/01, Tarif aktuell 2003 S. 4; BAG, Urteil v. 26.8.1998 - 7 AZR 450/97, BAGE 89 S. 316oder wenn er diese Erwartung noch während der Dauer des Zeitvertrags bestärkt. Diese Ermutigung muss eindeutig sein. D...

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