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OLG Stuttgart 15.12.2009 12 U 110/09, NWB 11/2010 S. 810

Steuerberaterhaftung | Karenzfrist zur Kenntnisnahme von gerichtlichen Entscheidungen

Steuerberater sind nicht verpflichtet, eine Entscheidung eines Finanzgerichts zur Kenntnis zu nehmen, die einen Steuertatbestand wegen Europarechtswidrigkeit nicht anwendet, wenn diese Frage bislang nicht Gegenstand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur war. Soweit eine Pflicht besteht, eine obergerichtliche Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen, ist dem Steuerberater grundsätzlich eine längere Karenzzeit zuzubilligen als bei einer höchstrichterlichen Entscheidung. Während Letztere i. d. R. innerhalb von vier bis sechs Wochen ab Veröffentlichung in einer Zeitschrift, die zur Standardausstattung einer Steuerberaterkanzlei gehört, zur Kenntnis zu nehmen sind, sind für FG- Entscheidungen mindestens drei Monate anzusetzen. Im Streitfall hatte die Klage auf Schadensersatz wegen nicht ert...

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