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BFH 19.11.2009 V R 41/08, StuB 5/2010 S. 205

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei überhöhtem Steuerausweis

(1) Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene – gesetzlich geschuldete – Betrag als Vorsteuer zu. (2) Ein Vorsteuerabzug wegen Erhöhung der Bemessungsgrundlage erfordert die nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts und die tatsächliche Zahlung des vereinbarten Entgelts (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1b, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999).

Praxishinweise

Im entschiedenen Fall war streitig, inwieweit der Leistungsempfänger Vorsteuern geltend machen kann, wenn in der Rechnung statt des ermäßigten Steuersatzes der Regelsteuersatz ausgewiesen ist. Da nach dem Gemeinschaftsrecht die vom Leistenden geschuldete Steuer als Vorsteuer abgezogen werden kann, ist es nicht zulässig, den Vorsteuerabzug vollständig auszuschließen. Der...

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