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Bilanzierung und Ertragsrealisierung beim Bürgen
I. Sachverhalt
Am übernimmt B für ein von D aufgenommenes Fälligkeitsdarlehen über 10 Mio € eine Bürgschaft. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt ein Jahr und entspricht der des Darlehens. B erhält von D für die Übernahme der Bürgschaft am (also vorschüssig) eine Avalprovision von 100 T€.
Am bestehen keine Hinweise auf eine mögliche Inanspruchnahme aus der Bürgschaft. Tatsächlich kommt es in 02 auch zu keiner Inanspruchnahme.
B hat schon vereinzelt Bürgschaften übernommen und diese nicht als Versicherungsversprechen qualifiziert.
II. Fragestellungen
Wie ist die Bürgschaft per zu bilanzieren?
Wann ist der Ertrag aus der Avalprovision realisiert?
III. Lösungshinweise
1. Anwendung von IAS 39
Als Finanzgarantien definiert IAS 39.9 Verträge, nach denen der Garant den Begünstigten für den (Teil-)Ausfall einer Forderung zu entschädigen hat. Unabhängig davon, ob die Finanzgarantie rechtlich als Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv usw. ausgestaltet ist, muss in der Behandlung beim Garanten unterschieden werden zwischen
unselbständig, im Rahmen der Veräußerung einer Forderung gegenüber dem Forderungskäufer abgegebenen Garantien und
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