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PiR Nr. 3 vom Seite 88

Bilanzierung und Ertragsrealisierung beim Bürgen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Am übernimmt B für ein von D aufgenommenes Fälligkeitsdarlehen über 10 Mio € eine Bürgschaft. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt ein Jahr und entspricht der des Darlehens. B erhält von D für die Übernahme der Bürgschaft am (also vorschüssig) eine Avalprovision von 100 T€.

Am bestehen keine Hinweise auf eine mögliche Inanspruchnahme aus der Bürgschaft. Tatsächlich kommt es in 02 auch zu keiner Inanspruchnahme.

B hat schon vereinzelt Bürgschaften übernommen und diese nicht als Versicherungsversprechen qualifiziert.

II. Fragestellungen

  • Wie ist die Bürgschaft per zu bilanzieren?

  • Wann ist der Ertrag aus der Avalprovision realisiert?

III. Lösungshinweise

1. Anwendung von IAS 39

Als Finanzgarantien definiert IAS 39.9 Verträge, nach denen der Garant den Begünstigten für den (Teil-)Ausfall einer Forderung zu entschädigen hat. Unabhängig davon, ob die Finanzgarantie rechtlich als Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv usw. ausgestaltet ist, muss in der Behandlung beim Garanten unterschieden werden zwischen

  • unselbständig, im Rahmen der Veräußerung einer Forderung gegenüber dem Forderungskäufer abgegebenen Garantien und

  • se...

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