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KSR Nr. 3 vom Seite 3

Gesamtbetrachtung bei Teilwertabschreibung

Pachtforderungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Lars Micker

Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; notwendig ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber für die Anteile am Betriebsunternehmen einen unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegenden Preis zahlen würde, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

Pachtzahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

In den Streitjahren 1991 bis 1994 war der Kläger alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und zugleich Inhaber einer Einzelfirma. Deren Gegenstand war die Errichtung, Einrichtung und anschließende Verpachtung eines Betriebsgebäudes an die GmbH, womit zwischen Einzelfirma und GmbH eine Betriebsaufspaltung bestand. Die Tätigkeit der GmbH wurde zum eingestellt; die Einzelfirma führte die Verpachtung wegen der darauf folgenden Liquidation der GmbH nicht mehr durch...

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