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FG Köln Urteil v. - 9 K 2227/04 EFG 2010 S. 472 Nr. 6

Gesetze: EStG § 6b, EStG § 4 Abs 2 S 1

Bilanzen:

Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 6b EStG keine Bilanzberichtigung

Leitsatz

Die Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG sind nicht gegeben, wenn die ursprüngliche Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 6b EStG durch die erneute und anderweitige Ausübung desselben Ansatzwahlrechts ersetzt werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 472 Nr. 6
EStB 2010 S. 223 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2010 S. 365
CAAAD-38430

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FG Köln, Urteil v. 04.11.2008 - 9 K 2227/04

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