Nichtigkeit eines Nachforderungsbescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit bei unterbliebenem Steuerabzug nach § 50a Abs.
4 EStG
Leitsatz
1. Ein Nachforderungsbescheid wegen unterbliebenen Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit
nichtig, wenn der Vergütungsgläubiger nicht erkennbar ist und als Steuerart Einkommensteuer anstelle von Körperschaftsteuer
angegenben wird.
2. Hebt das Finanzamt einen Nachforderungsbescheid wegen unterbliebenen Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG, in dem die unzutreffende
Steuerart genannt ist, nach Einspruch ersatzlos auf, so kann der Erlass eines inhaltlich richtigen Nachforderungsbescheids
nicht auf § 174 Abs. 4 AO gestützt werden.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.