Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
21. Aufl. 2010
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VII. Teil: Lösungen zu den Aufgaben
Lösungen
In die Bilanz der Unternehmung dürfen nur Vermögensgegenstände und Schulden der Maschinenfabrik Albert Müller OHG, nicht aber Vermögen und Schulden der Gesellschafter aus deren Privatbereich eingestellt werden. Der Ausweis der Einkommensteuerschuld des Gesellschafters Fritz ist unzulässig (vgl. § 264c Abs. 3 HGB). Durch eine Passivierung würde der Grundsatz der Bilanzwahrheit verletzt (vgl. auch § 247 HGB).
Durch die Lieferung des Rohstoffes Z ging die Gefahr des zufälligen Untergangs usw. auf die Maschinenfabrik über. Der Rohstoff ist der Unternehmung wirtschaftlich zuzurechnen, und damit ist sie der wirtschaftliche Eigentümer. Folglich muss der Rohstoff aktiviert und die entsprechende Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen werden. Ein Weglassen würde den Grundsatz der Vollständigkeit verletzen (vgl. § 246 HGB).
Ein Ausweis gegenüber dem Vorjahr kann nur aus sachlichen Gründen geändert werden. Ein Hinweis auf den neu gestalteten Ausweis ist notwendig, und die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr muss gegeben sein. Im vorliegenden Fall trifft dies nicht zu. Der Grundsatz der formalen Bilanzkontinuität wird nicht eingehalten (vgl. insbes. § 265 Abs. 1 HGB). Außerdem lässt sich d...