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BFH 03.09.2009 IV R 17/07, NWB 9/2010 S. 646

Finanzgerichtsordnung | Beiladung einer Personengesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Personengesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) eröffnet worden ist, muss mangels rechtlicher oder faktischer Beendigung zum Klageverfahren des Mitunternehmers (hier: Kommanditisten) betreffend die Höhe seines Aufgabegewinnanteils beigeladen werden, wenn das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) deshalb noch nicht abgeschlossen ist, weil der Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) noch ausstehende Einlagen der Gesellschafter oder für die Gläubigerbefriedigung nach § 171 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 HGB benötigte Beträge einfordert. (2) Zur Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten bei Aufgabe des Betriebs durch die KG.

Anmerkung:

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frag...

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