Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens
Leitsatz
1. Nach dem strengen Stichtagsprinzip des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann eine erweiterte Kürzung nur für Grundstücke gelten, die
zu Beginn des Erhebungszeitraums dem Grundstücksunternehmen zuzurechnen sind.
2. Die durch § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bezweckte Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften wird von der BFH-Rechtsprechung
verfehlt, wenn diese auch bei der Veräußerung des einzigen Grundstücks einer vermögensverwaltenden GmbH verlangt, dass von
der GmbH während des gesamten Gewinnermittlungszeitraums einer ausschließlich grundstücksverwaltenden Tätigkeit nachgegangen
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 665 Nr. 8 KÖSDI 2010 S. 16987 Nr. 6 NAAAD-37998
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2009 - 6 K 315/07
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