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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24 | Abschreibung: Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks

Beim BFH ist die Frage anhängig, welche Nutzungsdauer anzusetzen ist, wenn speziell zugeschnittene Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die nur im Zusammenhang mit einem anderen Wirtschaftsgut genutzt werden können. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte als Vorinstanz zu Gunsten des Betreibers eines Windparks die Nutzungsdauer der Verkabelung und der Zuwegung an die Nutzungsdauer der Windkraftanlage angepasst.

Welche Nutzungsdauer ist anzusetzen, wenn speziell zugeschnittene Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die nur im Zusammenhang mit einem anderen Wirtschaftsgut genutzt werden können? Diese Frage ist jetzt beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen .

Der Betreiber eines Windparks hatte eine Windkraftanlage erworben. Klar war: Die Nutzungsdauer für die eigentliche Anlage selbst beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 16  Jahre. Wie sieht es aber aus mit der Verkabelung und den Wegen außerhalb öffentlicher Straßen, die neu angelegt wurden? Den Zuwegungen, wie das in schönstem Beamtendeutsch heißt. Das Finanzamt aktivierte die Verkabelung und die Anfahrtswege als eigenständige Wirtschaftsgüter und schrieb diese auf 2...

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