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BFH 12.11.2009 VI R 20/07, NWB 8/2010 S. 573

Lohnsteuer | Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Arbeitslohnrückzahlungen setzen voraus, dass Güter in Geld oder Geldeswert beim Arbeitnehmer abfließen. (2) Schüttet eine Versorgungskasse an ihren Träger, den Arbeitgeber, Gewinne aus, wird damit kein Arbeitslohn zurückgezahlt. Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse können daher weder pauschal besteuerbare Beitragsleistungen des Arbeitgebers mindern noch einen Anspruch auf Lohnsteuererstattung begründen (entgegen Abschn. 129 Abs. 14, 16 LStR 1999).

Anmerkung:

Die Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse beruhen auf einem völlig neuen, vom Arbeitsverhältnis losgelöstem Rechtsverhältnis, nämlich auf der Beteiligung des Arbeitgebers an dem Unternehmen „Versorgungskasse”, die die Beiträge zur Altersversorgung gewinnbringend angelegt hat. Unter Vera...

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