Bundesministerium der Finanzen - IV A 5 - O 1000/09/10055-08

E-Bilanz;
Information zur Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen durch das Steuerbürokratieabbaugesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anlass meines letzten Schreibens im Februar 2009 war die Einführung der grundsätzlichen Verpflichtung bilanzierender Unternehmen, Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen werden, standardisiert elektronisch zu übermitteln (§§ 5b, 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG). Hierbei handelt es sich um ein zentrales Vorhaben zum nachhaltigen Abbau unnötiger Bürokratie, welches durch das im Dezember 2008 im Deutschen Bundestag verabschiedete Steuerbürokratieabbaugesetz durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.

Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie über den Fortgang in der Sache und den derzeitigen Arbeitsstand zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags informieren.

Wie Sie wissen, wurde zur Konzeption und Realisierung der Übermittlung der Jahresabschlüsse nach § 5b EStG im Rahmen des Bund-Länder-Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung) das Projekt Elektronische Bilanz (E-Bilanz) gegründet. Innerhalb des Projekts wurde frühzeitig die grundlegende Entscheidung getroffen, als Instrument zur Datenübermittlung den in der Wirtschaft bereits weit verbreiteten Standard XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zu verwenden. Die Grundlagen zur papierlosen und medienbruchfreien elektronischen Übersendung der steuerlichen Gewinnermittlungen wurden zwischenzeitlich durch  – (bereits auf der Internetseite des BMF abrufbar und wird im BStBl Teil I veröffentlicht) beschrieben.

Im Interesse einer engen Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe werden die fachlichen und technischen Grundlagen für die elektronische Übermittlung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Verwaltung und des Vereins XBRL Deutschland e. V. erarbeitet. Zu diesem Zweck wurde die Arbeitsgruppe Taxonomie Steuer unter Vorsitz des Projektleiters E-Bilanz, Herrn Hubertus Rust vom Bayerischen Landesamt für Steuern, eingesetzt. Die stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppe hat Herr Manfred Dehler, Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg und Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, übernommen.

Die Arbeitsgruppe hat zwei Unterarbeitsgruppen eingerichtet. Die fachlichen Grundlagen für den zu übermittelnden Datensatz werden von der sog. Fach-AG Taxonomie Steuer erarbeitet, während die technischen Grundlagen die sog. IT-AG Taxonomie Steuer behandelt.

In den Arbeitsgruppen wirken Vertreter der Finanzverwaltungen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums der Finanzen mit Vertretern des Vereins XBRL Deutschland e. V., der Bundessteuerberaterkammer, der Wirtschaftsprüferkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und führender Softwarehäuser zusammen.

Der Fokus der Arbeit lag im letzten Jahr auf der Fach-AG Taxonomie Steuer. Dort wurde das bereits für XBRL-Übermittlungen z. B. an den elektronischen Bundesanzeiger existierende Datenschema (HGB-Taxonomie 3.0) überarbeitet und um für die steuerliche Deklaration erforderliche Positionen und Elemente ergänzt. Ein erster Entwurf des so überarbeiteten Datenschemas wird im 2. Quartal des Jahres fertig gestellt werden.

Zusätzlich wurde damit begonnen, die spezifischen Anforderungen an die Jahresabschlussübermittlung abzubilden, die sich aus speziellen Rechnungslegungsvorschriften ergeben (vgl. § 330 HGB; z. B. für Kreditinstitute aus der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV – oder für die Versicherungswirtschaft aus der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung – RechVersV). Mit Ausnahme der RechKredV existierten auf Vereinsebene keine XBRL-Schemata für die Abbildung dieser speziellen Formblätter bzw. Musterjahresabschlüsse. Derzeit werden die von verwaltungseigenen Experten erarbeiteten Entwürfe für Erweiterungen des Datenschemas mit den Vertretern der betroffenen Verbände abgestimmt. Durch die erstmalige Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Jahresabschlüssen bestimmter Branchen an eine Vielzahl von Adressaten wird das Projekt E-Bilanz somit einen über das ursprüngliche Ziel hinausgehenden Beitrag zur Realisierung von Effizienzpotenzialen im Bereich der automatisierten Buchführungs- und Rechnungslegungsverfahren leisten.

Im zweiten Halbjahr 2009 fand bereits ein erster Praxistest statt, in dem freiwillige Übermittler Testdatensätze an die Steuerverwaltung gesendet haben. Nach Eingang wurden diese Datensätze in der Verwaltung anhand bestimmter Prüfungskriterien auf ihre technische Richtigkeit auf Grundlage der bestehenden HGB-Taxonomie überprüft. Die Auswertung der Ergebnisse des Praxistests gaben hilfreiche Hinweise für die Ausgestaltung der künftigen Realisierung.

In 2010 werden im Rahmen der IT-AG Taxonomie Steuer zwischen Verwaltung und Übermittlern die endgültigen technischen Datensatzbeschreibungen, die Schnittstellen und die clientseitig zu prüfenden Annahmekriterien für die Datensätze abgestimmt. Hieran wird sich ggf. eine weitere Testphase mit freiwilligen Übermittlern anschließen.

Insgesamt wurde auf dem Weg, mit dem Projekt E-Bilanz eine zukunftsträchtige „E-Taxation-Wertschöpfungskette” zu etablieren und so das Besteuerungsverfahren zukünftig für alle Beteiligten spürbar effizienter zu gestalten, eine große Strecke zurückgelegt. Über den weiteren Fortgang werde ich zu gegebener Zeit informieren. Dies ist mit der Bitte verbunden, Ihre Mitglieder entsprechend zu unterrichten.

Bei Fragen zum Projekt E-Bilanz oder zum Format XBRL wenden Sie sich bitte an

Herrn Hubertus Rust (hubertus.rust@lfst.bayern.de)

Bayerisches Landesamt für Steuern

Krelingstraße 50

90408 Nürnberg

oder an den Verein XBRL Deutschland e. V. (info@xbrl.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Finanzen v. - IV A 5 - O 1000/09/10055-08

Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 67 Nr. 3
FR 2010 S. 246 Nr. 5
WPg 2010 S. 252 Nr. 5
EAAAD-37722