5 vor Kosten - und Leistungsrechnung

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61971-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60641-0

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5 vor Kosten - und Leistungsrechnung (1. Auflage)

XV. Zweck der Kostenkontrolle

228Die Kostenkontrolle soll durch Überwachung der Kostenentwicklung die Aufdeckung von Unwirtschaftlichkeiten im Betrieb ermöglichen und ist somit die Basis wirtschaftlichen Handelns. Um eine Kostenkontrolle durchführen zu können, müssen die tatsächlich angefallenen Kosten einer Abrechnungsperiode (Istkosten) mit einer Richtgröße, die aus Durchschnittswerten der Vergangenheit (Normalkosten) oder aus geplanten Werten (Plankosten) bestehen kann, verglichen werden. Die Kostenkontrolle sollte sich insbesondere auf die Verbrauchsabweichung (→ Unwirtschaftlichkeiten) konzentrieren, aus diesem Grund müssen Abweichungen, die auf Preisänderungen und unterschiedliche Beschäftigungsgrade zurückzuführen sind, vorab bestimmt und aus der Gesamtabweichung herausgerechnet werden. Die Kostenkontrollrechnung sollte nach betrieblichen Organisationseinheiten gegliedert (Kostenstellen, Abteilungen) durchgeführt werden, um bei Unwirtschaftlichkeiten den jeweils Verantwortlichen (z. B. Kostenstellenleiter, Meister, Abteilungsleiter) zur Rechenschaft ziehen zu können.