5 vor Kosten - und Leistungsrechnung
1. Aufl. 2010
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V. Grundsätze der Kostenverrechnung
1. Ziele der Kostenverrechnung
97Der gesamte Prozess von der Kostenartenrechnung über die Kostenstellenrechnung bis hin zur Kostenträgerrechnung wird als Kostenverrechnung bezeichnet. Dabei soll eine möglichst genaue und zutreffende Zuordnung der angefallenen Kosten auf die Kostenträger vorgenommen werden.
Die Kostenverrechnung kann wie folgt optisch dargestellt werden:
2. Grundsätze der Kostenverrechnung
98 [i]Prinzipien der KostenverrechnungDie Verrechnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger kann nach folgenden unterschiedlichen Prinzipien erfolgen:
Verursachungsprinzip
Durchschnittsprinzip
Proportionalitätsprinzip
Tragfähigkeitsprinzip
2.1 Verursachungsprinzip
99 [i]Verursachungsprinzip → tatsächliche Verursachung entscheidendBei Anwendung des Verursachungsprinzips werden einem Kostenträger nur dann Kosten zugerechnet, wenn sie von diesem tatsächlich verursacht werden. Dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen entstandenen Kosten und der Produktion einer Leistungseinheit ist lediglich bei den variablen Kosten nachzuweisen, die fixen Kosten fallen unabhängig von der Leistungserstellung an. Aus diesem Grund ist eine Zurechnung von fixen Kosten nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich, es ...