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FG Münster Urteil v. - 8 K 5237/06 E EFG 2010 S. 566 Nr. 7

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a

Vermögensübergabe:

Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund

Leitsatz

1) Außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" kommt bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernde Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundsätzlich nicht in Betracht.

2) Versorgungsleistungen können im Falle einer Vermögensübergabe auch für eine dritte Person vorbehalten werden, wenn diese Person dem sog. Generationennachfolge-Verbund angehört.

3) Bei Geschwistern gilt die allgemeine Vermutung, dass sie nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden sollen und wollen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 566 Nr. 7
TAAAD-37516

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FG Münster, Urteil v. 29.10.2009 - 8 K 5237/06 E

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