Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund
Leitsatz
1) Außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" kommt bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernde
Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundsätzlich nicht in Betracht.
2) Versorgungsleistungen können im Falle einer Vermögensübergabe auch für eine dritte Person vorbehalten werden, wenn diese
Person dem sog. Generationennachfolge-Verbund angehört.
3) Bei Geschwistern gilt die allgemeine Vermutung, dass sie nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden
sollen und wollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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