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FG Münster Urteil v. - 5 K 3452/07 U EFG 2010 S. 602 Nr. 7

Gesetze: UStG § 4 Nr 14

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung von sog. Lasik-Operationen als Heilbehandlung i.S.d. UStG

Leitsatz

Die Laserbehandlung (Lasik-Operation) einer Fehlsichtigkeit dient deren Beseitigung und führt damit operativ zur Heilung einer Krankheit. Soweit sich dadurch das Tragen eines Hilfsmittels wie z.B. einer Brille erübrigt, überlagert dieser kosmetisch-ästhetische Aspekt aber in keinem Fall den Zweck der dauerhaften Heilung. Ein Vergleich mit medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen scheidet aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 602 Nr. 7
PAAAD-37513

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FG Münster, Urteil v. 08.10.2009 - 5 K 3452/07 U

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