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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 201/08

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 135

Rechtsanwaltshonorar als tarifbegünstigte Vergütung

Leitsatz

Ein Honorar, das einem Rechtsanwalt für die mehrjährige Bearbeitung diverser Klagverfahren für die gleichen Mandanten in einem Betrag in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließt, ist nicht den außerordentlichen Einkünften i. S. d. § 32 Abs. 2 Nr. 4 EStG zuzuordnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 10
DStRE 2011 S. 18 Nr. 1
LAAAD-37510

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.09.2009 - 5 K 201/08

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