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FG Köln Urteil v. - 2 K 1863/08 EFG 2010 S. 1360 Nr. 16

Gesetze: StBerG § 57 Abs 2 Satz 1, StBerG § 57 Abs 4 Nr 2, BRAO § 7 Nr 8, GG Art 3 Abs 1, StBerG § 46 Abs 2 Nr 1

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater:

Geschäftsführertätigkeit, Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1.) Mit dem Beruf und Ansehen des Steuerberaters ist eine - auch nur formelle - Tätigkeit als Geschäftsführer einer gewerblichen Gesellschaft nicht vereinbar.

2.) Die Vorschriften des § 46 Abs 2 Nr. 1 i.V.m. § 57 Abs 4 StBerG sind verfassungsgemäß. Die Ungleichbehandlung zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten, für die es keine gesetzliche Zweitberufsverbotsregelung, sondern nur die Inkompatibilitätsregelung des § 7 Nr. 8 BRAO gibt, ist sachlich gerechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1360 Nr. 16
ZAAAD-37498

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FG Köln, Urteil v. 26.02.2009 - 2 K 1863/08

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