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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 3034/07 EFG 2010 S. 624 Nr. 8

Gesetze: DBA CHE Art. 4 Abs. 4

Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Feuerwehrersatzabgebe keine Steuer i. S. d. DBA Schweiz

Leitsatz

1. Ein erweitertes deutsches Besteuerungsrecht nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz aufgrund des Wohnsitzwechsels eines Grenzgängers in die Schweiz besteht nach Art. 4 Abs. 4 S. 4 DBA-Schweiz auch dann nicht, wenn nicht die erstmalige Arbeitsaufnahme in die Schweiz, sondern eine bereits längere Zeit ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit für einen Schweizer Arbeitgeber das allein entscheidende Motiv für die Wohnsitzverlegung ist (im Streitfall: beruflicher Aufstieg und damit mehr Präsens im Unternehmen).

2. Dies gilt auch dann, wenn das Schweizer Arbeitsverhältnis aufgrund der (für den Kläger nicht absehbaren) Insolvenz des Schweizer Arbeitgebers kurz nach der Wohnsitzverlegung endet und eine neue Tätigkeit in der BRD aufgenommen wird.

3. Die Schweizer Feuerwehrersatzabgabe ist keine auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende Steuer nach DBA-Schweiz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 624 Nr. 8
IStR 2010 S. 7 Nr. 13
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2010 S. 346
QAAAD-37488

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2009 - 3 K 3034/07

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