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FG Köln Urteil v. - 12 K 3102/09 EFG 2010 S. 659 Nr. 8

Gesetze: FGO § 56 Abs 1

Verfahren:

Wiedereinsetzung bei verzögerter Übersendung der Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1.) Übersendet der Steuerberater eine Einspruchsentscheidung ohne erkennbaren Grund erst am 16. Tag nach Zugang an seinen Mandanten weiter und unterlässt in der verbleibenden Klagefrist weitere Abstimmungen, liegt ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Beraters vor, das dem Steuerpflichtigen im Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzurechnen ist.

2.) Ist der Steuerpflichtige in einem solchen Fall während der verbliebenen Klagefrist urlaubsabwesend, so liegt keine unverschuldete Verhinderung i.S.v. § 56 Abs. 1 Satz 1 FGO vor, wenn er im Zeitpunkt der Zustellung an den Bevollmächtigten noch nicht urlaubsabwesend war.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 730 Nr. 13
DStRE 2010 S. 637 Nr. 10
EFG 2010 S. 659 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2010 S. 486
StBW 2010 S. 119 Nr. 3
StC 2010 S. 28 Nr. 7
UAAAD-37465

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FG Köln, Urteil v. 15.12.2009 - 12 K 3102/09

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