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FG Köln 15.12.2009 12 K 3102/09, NWB 7/2010 S. 486

Finanzgerichtsordnung | Steuerberater muss an Klagefrist erinnern

Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seine Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig. Dies hat das entschieden. In dem Verfahren hatte das Finanzamt die Einspruchsentscheidung dem empfangsbevollmächtigten Steuerberater des Klägers zugeschickt. Dieser hatte die Entscheidung dem Kläger erst zwei Wochen später übersandt und auf die Klagefrist hingewiesen. Da der Kläger zu diesem Zeitpunkt zweieinhalb Wochen im Urlaub war, erhob er die Klage erst nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist. Der 12. Senat lehnt mit seinem Urteil den Antrag auf Wiedereinsetzung der Klagefrist in den ...

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