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NWB Nr. 7 vom Seite 506

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Wesentliche Änderungen im Überblick

Michael Baum

[i]BMF, Schreiben v. 22. 12. 2009, BStBl 2010 I S. 9Mit wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert. Schwerpunkt sind dabei Regelungen zu führungslosen Kapitalgesellschaften, zur Bindung der Finanzbehörden an eine frühere Sachbehandlung, zur Wirksamkeit eines Steuerverwaltungsakts, zur Änderung von Feststellungsbescheiden wegen neuer Tatsachen und zu Billigkeitsmaßnahmen bei der Verzinsung von Umsatzsteuernachforderungen.

I. Führungslose Kapitalgesellschaften

[i]Gesetzliche Neuregelung zur Vertretung einer führungslosen AG/GmbHIm Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. (BGBl 2009 I S. 2026) wurden auch Regelungen zur Vertretung führungsloser Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) geschaffen. Nr. 3 AEAO zu § 34 enthält nun entsprechende Regelungen zur Vertretung einer führungslosen AG oder GmbH:

  • Hat eine AG keinen Vorstand (führungslose AG), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Aufsichtsrat vertreten (§ 78 Abs. 1 Satz 2 AktG n. F.).

  • Hat eine GmbH keinen Geschäftsführer (führungslose GmbH), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr geg...

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