Arbeitshilfe August 2016

Verfassungswidrigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen ab dem VZ 2005 - Mustereinspruch

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Die begrenzte Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben, die durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) normiert wurde, verstößt möglicherweise sowohl gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG als auch gegen das objektive und subjektive Nettoprinzip.

Der BFH hat durch die , , und sowie vom die Fragen der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen geklärt. Er hat festgestellt, dass diese lediglich in beschränktem Umfang abzugsfähige Sonderausgaben sind. Dies ist nach Auffassung des BFH auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Doch erst eine Entscheidung des BVerfG wird abschließend Rechtsklarheit schaffen.

Beim BVerfG sind folgende Verfahren anhängig:

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-37235