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FG München Urteil v. - 1 K 2836/06 EFG 2010 S. 585 Nr. 7

Gesetze: GewStG 1999 § 8 Nr. 7, GewStG 2002 § 8 Nr. 7, BGB § 546 Abs. 1, BGB § 581 Abs. 2

Keine Hinzurechnung von Zuführungsbeträgen zur Rekultivierungsrückstellung als Pachtzinsen zum Gewerbeertrag

Leitsatz

1. Die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze ist als Pachtvertrag zu beurteilen, wenn nicht im Ausnahmefall die Hebung einer fest begrenzten Menge des Bodenschatzes vereinbart ist und damit ein Kauf vorliegt.

2. Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung im Hinblick auf die Verpflichtung, das Grundstück nach Abschluss der Substanzausbeute zu rekultivieren, gehören nicht zu den gemäß § 8 Nr. 7 GewStG zum Gewerbeertrag hinzuzurechnenden Pachtzinsen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 585 Nr. 7
PAAAD-37231

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FG München, Urteil v. 18.11.2009 - 1 K 2836/06

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