Umsatzsteuer
2. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Bemessungsgrundlage
a) Allgemeines
Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich vor allem in den §§ 10 und 11 UStG.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerbarer
Umsatz |
Bemessungsgrundlage | Gesetzliche
Regelung |
Lieferungen und
sonstige Leistungen | Entgelt | |
Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder
Selbstkosten | ||
Ausgaben | ||
Einfuhr im Inland | Zollwert | |
Innergemeinschaft- licher Erwerb | Entgelt | |
Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten
|
b) Bemessungsgrundlage für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten; jedoch abzgl. der USt. Das Entgelt stellt demzufolge einen Nettobetrag dar. Der Umfang des Entgelts S. 184beschränkt sich nicht auf die bürgerlich-rechtlich bestimmte oder bestimmbare Gegenleistung für eine Leistung, s...