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NWB Nr. 6 vom Seite 401

Reichweite der Vorläufigkeitsvermerke BMF konkretisiert mit Schreiben v. 30. 11. 2009 weitere Punkte

Dr. Johannes R. Nebe

Wirksamkeit und Umfang von Vorläufigkeitsvermerken nach § 165 AO sind ein zentrales Thema des steuerlichen Verfahrensrechts, da es – zumindest im Bereich der Ertragsbesteuerung – kaum einen Steuerbescheid ohne einen Vorläufigkeitsvermerk gibt. Der Gesetzgeber hatte mit Wirkung vom die Möglichkeiten vorläufiger Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Muster-Verfahren in § 165 AO um Fragen der einfachgesetzlichen Klärung erweitert. Das BMF hat von dieser Möglichkeit zwischenzeitlich Gebrauch gemacht (vgl. z. B. BStBl 2009 I S. 510, und v. , BStBl 2009 I S. 1319). Trotzdem bestehen weiterhin nicht unerhebliche verfahrensrechtliche Unsicherheiten – insbesondere über die Auslegung und Reichweite der Vorläufigkeitsvermerke.

Mit Schreiben v. NWB MAAAD-37083 hat das BMF ergänzend zu der Reichweite der derzeitigen Vorläufigkeitsvermerke Stellung genommen. Hierbei erfolgten insbesondere einige Klarstellungen zu der Abgrenzung verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Fragen sowie zu Änderungsmöglichkeiten und Rechtsschutz nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen (am Beispiel der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer).

Zu dem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtl...

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