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Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung im „modernisierten“ HGB?
Gem. IAS 11 werden unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der percentage-of-completion-Methode (PoC-Methode) bei langfristiger Auftragsfertigung Teilgewinne vereinnahmt, obgleich die Hauptleistung noch nicht voll erbracht ist und ein Gefahrenübergang auf den Auftraggeber noch nicht erfolgt ist. Eine entsprechende Verletzung des Realisationsprinzips in der sog. „HGB-Praxis” wird durch das BilMoG (erneut) in Frage gestellt.
Contra Dr. Andreas Haaker
Nach ADS (6. Aufl., § 252 Tz. 86-89) soll bei langfristiger Fertigung eine Abweichung vom handelsrechtlichen Realisationsprinzip unter bestimmten Bedingungen – die weniger harte Anforderungen als unkonkrete Selbstverständlichkeiten darstellen – wahlweise(!) und unstetig möglich sein (Tz. 89). Die Langfristfertigung wird wegen Beeinträchtigung der (gewünschten?) Ertragslage als begründeter Ausnahmefall von den kodifizierten Bewertungsgrundsätzen i. S. des § 252 Abs. 2 HGB interpretiert, womit das Realisationsprinzip ausgehebelt werden soll. Eine Pflicht zur unvorsichtigen Bilanzierung wird dem Kaufmann hierbei jedoch nicht auferlegt. Warum ein dadurch initiiertes Wahlrecht der Informationsfunktion dienlich sein soll, bleibt...