Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 2178/07

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1KraftStG § 8 Nr. 2KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. fKraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 StVZO § 23 Abs. 6a

Behandlung einer Stretchlimousine bei der Kraftfahrzeugsteuer vor dem als „anderes Fahrzeug” und ab dem als „Personenkraftwagen”

Leitsatz

1. Eine u. a. mit zweimal zwei sich gegenüberliegenden Sitzplätzen im Fond, einer Minbar sowie einem Fernsehgerät, nicht aber mit besonderer Büro- und Kommunikationstechnik ausgestattete Stretchlimousine der Marke „Ford Lincoln Town Car” mit einer Länge von 7,25 m, einem Hubraum von 4934 ccm und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3100 kg, die einschließlich des Fahrers sechs Personen Platz bietet, war als Konferenzmobil vor dem (Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO) als „anderes Fahrzeug” i.S. v. § 8 Nr. 2 KraftStG nach dem Gewicht zu besteuern.

2. Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO a. F. zum ist das Fahrzeug nunmehr als „Personenkraftwagen” zu besteuern, so dass die Steuerfestsetzung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG mit Wirkung ab dem entsprechend geändert werden muss.

Fundstelle(n):
UVR 2010 S. 107 Nr. 4
PAAAD-36888

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches FG, Urteil v. 30.11.2009 - 8 K 2178/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen