Arbeitshilfe Februar 2011

Einbeziehung eines automatischen Tronceinbehalts beim Automatenglücksspiel in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer - Mustereinspruch

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1. Besteht beim Automatenglücksspiel eine innere Verknüpfung zwischen dem Spieleinsatz und der Erbringung der Dienstleistung „Glücksspiel” auch insoweit, als Zahlungen in den automatischen Tronc (Trinkgeldkasse) einfließen? - Fließt auch der automatische Tronc-Einbehalt daher in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ein?

2. Folgt aus den Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts eine andere Bemessung des Entgelts? - Entspricht der europäische Begriff der Steuerbemessungsgrundlage im Wesentlichen dem nationalen Begriff des Entgelts?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB OAAAD-36858