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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 115

Rechtsschutzgarantie im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz

Denis Hippke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-36736 Die Anforderung einer Sicherheitsleistung ist, unabhängig von der betroffenen Steuerart, dann nicht zulässig, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (Bestätigung durch das NWB FAAAD-30886).

Grundsätze

[i]Rechtsschutz durch Aussetzung der VollziehungDie aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Rechtsschutzgarantie gilt auch für den einstweiligen Rechtsschutz. Die Vollziehbarkeit von Akten der öffentlichen Gewalt ist einstweilen auszusetzen, wenn ansonsten schwere, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, die durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr geheilt werden können. Im Steuerrecht wird dies grds. durch die in § 361 AO bzw. § 69 FGO geregelte Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten gewährleistet.

Sicherheitsleistung

[i]Spätere Einziehung des Steueranspruchs ist gefährdetLiegen die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung vor, bestehen aber gleichzeitig Bedenken, dass die spätere Einziehung des Steueranspruchs durch die Aussetzung der Vollziehung erschwert oder gefährdet wird, kann die Aussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Es ist Sache der Finanzbehörde, darzulegen, weshalb der Anspruch als gefährdet anzusehen ist.

Von der Anforderung ei...

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