BFH - VIII R 44/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b, AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 200 Abs 1 S 2, AO § 5, StGB § 203 Abs 1 Nr 3
Rechtsfrage
Verletzt ein Berufsgeheimnisträger i.S. von § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO seine Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und erfüllt damit den Straftatbestand des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er nach Aufforderung durch die Außenprüfung (§ 147 Abs. 6 Satz 2 AO) seine Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie Berechnung von Rückstellungen und Wertberichtigungen und Fakturierung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung stellt ? - Ist die Erfüllung der Aufforderung objektiv unmöglich bzw. ermessensfehlerhaft?
Aufzeichnungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht; Außenprüfung; Berufsgeheimnis; Digitaler Datenträger; Ermessen
Fundstelle(n):
BAAAD-36443