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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 95

Betriebsratswahlen 2010

Dr. Stefan Middendorf und Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-35631Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen für die Zeit vom  bis  an. Die Wahlen sind nicht die alleinige Sache der Arbeitnehmer. Auch die Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie das Wahlverfahren aufmerksam begleiten. Nur dann können sie darauf hinwirken, dass im laufenden Wahlverfahren sich abzeichnende Wahlfehler noch rechtzeitig vor der Wahl beseitigt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass es aufgrund von Wahlfehlern zu einer nachträglichen Anfechtung der Wahl kommt. Die Folgen einer wirksam angefochtenen oder gar nichtigen Betriebsratswahl sind schwerwiegend, schließlich hat allein der Arbeitgeber die Wahlkosten – und damit auch die Kosten für eine etwaige Neuwahl – zu tragen.

Wahlverfahren

[i]Leitung der Wahl obliegt dem WahlvorstandDas Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Diesem obliegt die Leitung der Wahl, d. h. er hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Hierzu gehört eine Reihe von Einzelaufgaben, die jeweils durch eine Vielzahl von – teils komplexen – Verfahrensvorschriften geregelt ist. Im Einzelnen handelt es sich hierbei insbesondere um folgende Aufgaben:

  • [i]Aufgaben des WahlvorstandsFeststellung der betriebsratsfähigen Organisationseinheit, für die ein...

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