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BFH 28.10.2009 I R 99/08, NWB 4/2010 S. 251

Einkommensteuer | Betriebsverlegung ins Ausland führt nicht zur Betriebsaufgabe

Nach dem führt die Verlegung des Betriebs eines selbständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien) auch dann nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe, wenn die künftigen Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland nicht steuerbar oder aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt sind (Änderung der Rechtsprechung: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe).

Anmerkung:

Bereits in der Entscheidung v. - I R 77/06 (BStBl 2009 II S. 464) hatte der BFH für die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern in ausländische, einer DBA-Freistellungsregelung unterworfenen Betriebsstätten die sog. finale Entnahmetheorie aufgegeben. Die Finanzverwaltung hat das Urteil allerdings mit einem Nichtanwendungserlass belegt (BStBl 2009 I S. 671

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