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Wertaufholung auf Anteile an Kapitalgesellschaften
Behandlung von Wertaufholungen nach steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen
[i]BFH, Urteil v. 19. 8. 2009 - I R 2/09 NWB RAAAD-32826 Bislang war umstritten, wie Gewinne aus Wertaufholungen auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu behandeln sind, wenn in der Vergangenheit sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden. Der BFH hat nunmehr mit Urteil v. - I R 2/09 NWB RAAAD-32826 entschieden, dass Wertaufholungen nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 a. F. bzw. § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG 2002 n. F. zunächst die steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen kompensieren. Gleiches gilt nach unserer Auffassung – obwohl vom BFH ausdrücklich offen gelassen – auch für anders lautende Regelungen in anderen Normzusammenhängen.
I. Problem und Sachverhalt
[i]Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen im Halbeinkünfteverfahren grds. steuerneutralBis zur Umstellung auf das sog. Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 waren Teilwertabschreibungen auf Kapitalgesellschaftsanteile auch steuerlich als Betriebsausgaben anzusetzen. Entsprechend war auch eine spätere Wertaufholung als steuerpflichtiger Gewinn zu berücksichtigen. Seit der Systemumstellung sind Wertaufholungen genauso wie Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 8b Abs. 2 KStG grds. steuerfrei. Jedoch erfolgt nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ein gewinnerhöhender Ansatz in Höhe von 5 % des steuerfreien Gewinns...