Fallsammlung Körperschaftsteuer
7. Aufl. 2010
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Abschnitt 2: Steuerpflicht (§§ 1 und 2 KStG)
I. Schwerpunkt: § 1 KStG
Fall 2
Steuersubjekte
Sachverhalt: Die folgenden Rechts- und Wirtschaftsgebilde erzielen jeweils im Inland Einkünfte:
Accurata GmbH & Co. KG
Better GmbH, deren Alleingesellschafter Better ist
Conrad AG, deren Anteile sich vollständig in der Hand der Familie Conrad befinden
Diamant KGaA
Equipment KG, die als Publikumsgesellschaft eine große Zahl von Kommanditisten als Kapitalanleger aufnimmt
Fischereigenossenschaft Fischland/Darß
Genossenschaftsbank e. G.
Hausratversicherungsverein auf Gegenseitigkeit
IGÄ Privatärztliche Verrechnungsstelle e. V.
Junkersdorfer Club zur Förderung des Jugendsports e. V.
Karo Gewinnsparverein
Liberaldemokratische Partei
Mensa, Kantine betrieben vom Betriebsrat der Firmenbelegschaft
Nero Investmentclub
Ostland Bürgerinitiative zur Förderung der Wirtschaft
Müllentsorgung der privaten Haushalte durch die Gemeinde Pfaffenhausen
Aufgabe
Es ist jeweils zu prüfen, ob die vorgenannten Rechts- und Wirtschaftsgebilde zu den Steuersubjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG gehören.
Lehrbuch Körperschaftsteuer, Rdn. 56 ff. S. 4
Lösung
Accurata GmbH & Co. ...