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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 485/05

Gesetze: KStG § 7 Abs. 4 Satz 3

Erteilung des Einvernehmens nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG

Leitsatz

  1. Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung des Einvernehmens zur Umstellung des Wj auf einen anderen Zeitraum ist eine nach § 102 FGO nur begrenzt überprüfbare Ermessensentscheidung des FA.

  2. Das Einvernehmen ist zu erteilen, wenn gewichtige betrieblich/organisatorische Gründe für die Umstellung des Wj vorliegen. Die Umstellung muss indes nicht betriebsnotwendig sein.

  3. Erfolgt die Umstellung des Wj nur zwecks Erreichung einer „Steuerpause”, liegen betriebliche Gründe nicht vor; steuerliche Gründe scheiden als Rechtsfertigung für die Umstellung des Wj schlechterdings aus.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 345 Nr. 6
LAAAD-35391

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.10.2008 - 6 K 485/05

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