Gewährung von Investitionszulagen für Investitionen in Betriebsstätte
Leitsatz
Die Eingruppierung eines Fotolabors, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in dem Entwickeln von Filmen, dem Drucken von Bildern auf
Fotopapier und der Herstellung von Vergrößerungen, Reproduktionen und Dias liegt und das keine Besonderheiten aufweist, in
die Unterklasse 74.81.2 (Fotografische Laboratorien) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 93 bzw. WZ 03) ist nicht
offensichtlich falsch; ein Anspruch auf Investitionszulage ist mithin nicht gegeben.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 17 DStRE 2010 S. 751 Nr. 12 EFG 2010 S. 513 Nr. 6 BAAAD-35390
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 04.12.2009 - 5 K 123/04
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