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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 123/04 EFG 2010 S. 513 Nr. 6

Gesetze: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1999

Gewährung von Investitionszulagen für Investitionen in Betriebsstätte

Leitsatz

Die Eingruppierung eines Fotolabors, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in dem Entwickeln von Filmen, dem Drucken von Bildern auf Fotopapier und der Herstellung von Vergrößerungen, Reproduktionen und Dias liegt und das keine Besonderheiten aufweist, in die Unterklasse 74.81.2 (Fotografische Laboratorien) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 93 bzw. WZ 03) ist nicht offensichtlich falsch; ein Anspruch auf Investitionszulage ist mithin nicht gegeben.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 17
DStRE 2010 S. 751 Nr. 12
EFG 2010 S. 513 Nr. 6
BAAAD-35390

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 04.12.2009 - 5 K 123/04

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