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FG München Urteil v. - 4 K 4000/04

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 8 Abs. 2, AO § 42 S. 2

Auseinandersetzung und Teilung einer GbR als Grunderwerbsteuer-Tatbestand

Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz

1. Wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft erworben, der solchermaßen mit einer Berechtigung an einer konkreten Eigentumswohnung verbunden ist, dass der Erwerber seine Gesellschafterstellung ohne weiteres durch einseitige Erklärung in einen Anspruch auf Übereignung der jeweiligen Eigentumswohnung überleiten kann, so ersetzt der Erwerb des Anteils an der Gesamthand die an sich gebotene Übertragung des Grundstückseigentums, dessen Auswahl den Gesellschaftsanteil bestimmte.

2. Der Grunderwerbsteuer ist in einem solchen Fall gemäß § 42 Satz 2 AO die den wirtschaftlichen Umständen angemessene Gestaltung, nämlich die Verschaffung eines unbedingten und unbefristeten Anspruchs auf Übereignung des jeweiligen Wohnungseigentums, zugrunde zu legen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-35352

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 20.02.2008 - 4 K 4000/04

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