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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 30359/06 EFG 2010 S. 386 Nr. 5

Gesetze: AO § 12, AO § 189, AO § 190, GewStG § 4 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 28

Keine Betriebsstätte ohne Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten – zum Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Betriebsstätte nach § 12 AO.

  2. Lediglich vermietete oder verpachtete Gebäude/Gebäudeteile begründen keine Betriebsstätte. Auch die üblichen mit der Pachtzinsvereinnahmung und mit der Erhaltung der Pachtobjekte verbundenen Verwaltungsarbeiten reichen für die Annahme einer Betriebsstätte am Ort des Pachtobjekts nicht aus. Gleiches gilt, soweit sich der Verpächter ein Recht zum Betreten der Pachträume zur Prüfung von Geschäftsvorfällen oder eine Kontrolle des gesamten Betriebsablaufs vorbehalten hat.

  3. Zum Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren.

  4. Die Entscheidung des FA im Verwaltungsverfahren, GewSt-Messbeträge zu zerlegen, kann gleichzeitig als Ablehnung auf Zuteilung eines entsprechenden GewSt-Messbetrags gewertet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 386 Nr. 5
QAAAD-35346

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.10.2009 - 15 K 30359/06

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