Arbeitshilfe Juli 2012

Beiträge für eine Betriebskostenversicherung nicht als Betriebsausgaben abziehbar - Mustereinspruch

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Können Beiträge zu einer Betriebskostenversicherung, die wirtschaftlich den Ausgleich krankheitsbedingter Vermögenseinbußen eines selbständig tätigen Zahnarztes bezweckt, als Betriebsausgaben abgezogen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-35286