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BFH 05.11.2009 IV R 57/06, NWB 3/2010 S. 172

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von verlustbedingten Teilwertabschreibungen beim Organträger

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Gewinnminderungen infolge von Teilwertabschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft sind bei der Ermittlung des organschaftlichen Gewerbeertrags durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibungen zumindest auch durch erlittene Verluste der Organgesellschaft bedingt sind. (2) Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung beruht stets zumindest auch auf erlittenen Verlusten des Schuldners, soweit der Betrag der Teilwertabschreibung den Betrag dieser Verluste nicht übersteigt.

Anmerkung:

Die Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung beim Organträger dient – wie der BFH zu Recht ausgeführt hat – der Vermeidung einer do...

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