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BMF 05.01.2010 IV B 2 - S 1315/08/10001-09, NWB 3/2010 S. 174

Abgabenordnung | Steuerhinterziehungsbekämpfungs-verordnung

Die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung ist am in Kraft getreten und ab dem Veranlagungszeitraum 2010 anzuwenden. Sie konkretisiert die Maßnahmen, die nach § 51 Abs. 1 Buchst. f EStG, § 33 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e KStG i. d. F. des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes Steuerpflichtigen auferlegt werden, welche Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die im Verhältnis zu Deutschland nicht als kooperativ gelten. Das festgestellt, dass zum kein Staat oder Gebiet die Voraussetzungen für Maßnahmen nach der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung erfüllt.

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